Meldepflicht Kasse

Sonderthema: Meldepflicht für elektronische Kassen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer die Anschaffung und Außerbetriebnahme elektronischer Kassensysteme über ELSTER an das Finanzamt melden. Um Ihnen als Mandant die Umsetzung zu erleichtern, haben wir ein XXL-Informationspaket zum Download zusammengestellt. Dieses Paket enthält alle relevanten BMF-Schreiben, Ausfüllhilfen und Mustervorlagen, die Sie bei der Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützen.

Das XXL-Paket beinhaltet

  • BMF-Schreiben vom 11.03.2024 | Dieses Schreiben legt fest, welche Aufzeichnungen Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Taxametern und Wegstreckenzählern führen müssen und ab wann diese Geräte der Meldepflicht unterliegen.
  • BMF-Schreiben vom 13.10.2023| Es wird nicht beanstandet, wenn EU-Taxameter und Wegstreckenzähler bis Ende 2025 noch ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrieben werden, sofern die Umrüstung zeitnah erfolgt.
  • BMF-Schreiben vom 18.08.2020 |Eine verlängerte Nichtbeanstandungsregelung erlaubt den Betrieb elektronischer Kassensysteme ohne zertifizierte Sicherheitseinrichtung bis spätestens 30.09.2020 – mit Verweis auf den Anwendungserlass zu § 148 AO.
  • BMF-Schreiben vom 28.06.2024 | Ab dem 01.01.2025 beginnt die verpflichtende Mitteilung über ELSTER – sowohl für neue als auch außer Betrieb genommene Kassensysteme; erste Frist: 31.07.2025.
  • Herkunft meldepflichtiger Daten | Eine detaillierte Übersicht, welche Informationen für die Meldung relevant sind, z. B. Anschaffungsdatum, Seriennummer, Softwareversion und Einsatzort.
  • Muster-Dokumentationsblatt bei technischen Störungen | Vorlage zur nachvollziehbaren Dokumentation von Ausfällen bei Kassensystemen, Sicherheitseinrichtungen oder Druckeinheiten.
  • Muster-Datenblatt Meldeverfahren | Darstellung aller meldepflichtigen Kassensysteme mit Erläuterungen, wann ein Gerät als elektronisches Aufzeichnungssystem gilt – inkl. Beispiele für Sonderfälle.
  • Ausfüllanleitung zur elektronischen Mitteilung über ELSTER (Stand 02.12.2024) |Diese Anleitung erklärt, wie Sie die Meldung Ihrer Kassensysteme im Elster-Portal korrekt erfassen und welche Datenfelder erforderlich sind.
  • BMF-Schreiben vom 06.11.2019| Grundlegende Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme ohne zertifizierte Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 – als Ursprung der Übergangsregelungen.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie haben Fragen zur Meldepflicht der Kassen.
Dann nehmen Sie gerne mit Ihrer Ansprechpartnerin
Steuerberaterin Tanja Eckelkamp Kontakt auf.

Telefon: 0 541 - 52 54 8

E-Mail: t.eckelkamp@stb-protax.de


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